Letzte Änderung:

31.03.2008

 

 

FÜR DIE KINDER, DIE ANDERS SIND!

   Dies ist für die Kinder, die anders sind.

   Die Kinder, die nicht immer „Einser“ bekommen.

   Die Kinder, die Ohren haben,

   zweimal so groß wie die der Altersgenossen;

   Oder Nasen die tagelang laufen.

   Dies ist für die Kinder, die anders sind.

   Die Kinder, die alle hänseln,

   die Schnittwunden auf ihren Knien haben,

   und deren Schuhe ständig nass sind.

   Dies ist für die Kinder, die anders sind;

   die Kinder mit einem Hang zum Schabernack.

   Denn wenn sie erwachsen sind,

   die Geschichte hat es gezeigt,

   sind es die Unterschiede, die sie

   die sie einzigartig machen!

    Digby Wolf

Für unsere Kindertagesstätte besteht folgende Rahmenvereinbarung für

einen Integrationsplatz:  (Auszüge aus der Präambel)

 

.....Jedem Kind mit Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht werden, um alle Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen.

Hierbei zielt diese Vereinbarung darauf ab, die Voraussetzungen eines Integrationsplatzes für Kinder mit Behinderung in einer Tageseinrichtung für Kinder zu definieren.

Zur Verwirklichung dieses Anspruches für Kinder mit Behinderung sind die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen zu gewährleisten.....

Der sachlich zuständige Träger der Sozialhilfe verpflichtet sich, die aufgrund der Behinderung entstehenden zusätzlichen Hilfen für das Kind zu finanzieren.

Integration in der Kita MULLEWAPP

Schaf-Wolke-Gruppe:

mit bis zu 5 behinderten und 10 nichtbehinderten Kindern

                             

Kita-Leiter

Grp. 1

Grp. 2

Grp. 3

Grp. 4

Grp. 5

                             

Pädagogische Konzeption

Interne Team-Fortbildungen

Externe Fortbildungen für alle ErzieherInnen

                             

Elterngespräche

Therapieangebote

Therapeutengespräche

Frühberatung; intern u. extern

Fachberatung des Kreises DA-DI

Fortbildungen des Kreises DA-DI

 

Kurzbeschreibung Integrationsplatz

      Ziel:

   Erziehung, Bildung u. Betreuung im Sinne von §22 SGB VIII (KJHG) gemeinsam in   Gruppen von Kindern mit u. ohne Behinderung in einer wohnortnahen Tageseinrichtung

  Zusammenführung der bisher unterschiedlichen Grundformen der Betreuung  in die Förderung wohnortnaher qualitativer Integrationsplätze mit dem Ziel der Gleichstellung der Kinder

     Grundlage (Basis):

  „Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

  Elternbeiträge werden erhoben

     Zusatz:

  Individueller Rechtsanspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem BSHG

  finanzielle Förderung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs aus Mitteln der Sozialhilfe in Form einer

     Maßnahmepauschale:

  in Höhe von 15.340 € / Kiga-Jahr zur Finanzierung

  zusätzliche Fachkraftstunden (15 Wochenstunden)

  Unterstützung, Begleitung, auch Fortbildungen

     Persönliche Voraussetzungen des Kindes:

  u.a. Behinderung i.S. des § 39 BSHG

         

  

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